Zum dunklen Kapitel der Deutschen Verfassungsgeschichte: Die „Abschaffung“ der Grundrechte und die “Völkische Verfassung” – ein historischer Rückblick

Die am 28. Februar erlassene Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung) setzte unter Berufung auf die Notverordnungspraxis des Reichspräsidenten (Artikel 48) die Weimarer Grundrechte außer Kraft. Sie führte zusammen mit dem wenig später erlassenen Ermächtigungsgesetz zu einer weitgehenden Zerstörung der Weimarer Reichsverfassung und des Rechtstaates. Mit der Schaffung eines neuen Rechtssystems wurde im Nationalsozialismus ein Grundrechtsverständnis etabliert, welches sich strikt vom liberalen, individualrechtlichen Verständnis der Grundrechte (Grundrechte als vorstaatliche Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat) distanzierte.  Ausgehend von einer auf “Blut und Boden” beruhenden Theorie der so genannten “völkischen Gemeinschaftsordnung”, verneinte man jedwede subjektivöffentlichen Rechte des Individuums gegen den Staat. Nur aus dem Prinzip der Volksgemeinschaft sollten sich Rechte und Pflichten des Einzelnen ableiten. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ – von dem Staatsrechtler Ernst Rudolph Huber als „Grundgesetz der neuen völkischen Ordnung“ bezeichnet – bildet den Ausgangspunkt dieser Theorie.

Weiterlesen

Die E-Mail im Geschäftsverkehr. Das BGB und moderne Kommunikationsmittel

In der heutigen Welt, mit ihren vielfältigen und vor allem noch nicht sehr lange existierenden Kommunikationsmöglichkeiten, ergeben sich in der Praxis mannigfaltige Probleme. Dies insbesondere dann, wenn es im geschäftlichen Bereich darauf ankommt, wann Erklärungen, die über solche „neue“ Medien abgegeben werden, zugegangen sind. Auch wenn sich die Schöpfer des BGB mit ihren Regelungen über den Zugang von Willenserklärungen nicht den sekundenschnellen Versand und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Emails vorstellen konnten, lassen sich diese Probleme über die Regelungen des BGB lösen. Einen Teilaspekt der Problematik und Lösung ist nun im Rahmen eines Urteils anschaulich dargestellt worden. Weiterlesen

Die Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden – eine Reise durch das Labyrinth der Vorschriften zum Rechtsgeschäft im BGB-AT

Welche Detailfragen der zivilrechtlichen Willenserklärung bei der Kündigung eines Vertrages mit einem Minderjährigen zu beachten sind, illustriert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 8. Dezember 2011 (Az.: 6 AZR 354/10), das die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses eines 17-Jährigen zum Gegenstand hatte. Für die Entscheidung der Streitfragen musste das Gericht einen Gang durch den Allgemeinen Teil (AT) des BGB unternehmen und dabei  zahlreiche Vorschriften zum Rechtsgeschäft im Allgemeinen und zur Willenserklärung im Besonderen aufrufen. Die Ausführungen erinnern denn auch an eine Fallbearbeitung in einer Anfängerübung zum BGB-AT, indem sie Grundsätze des Zugangs von Willenserklärungen und des Minderjährigenrechts aufgreifen und anwenden. Zum Schluss – gefragt wird nach der Zurückweisung einer einseitigen Willenserklärung wegen fehlender Vollmachtsurkunde nach § 174 Satz 1 BGB – konkretisiert das Gericht noch die Frist einer unverzüglichen Zurückweisung und trifft dabei eine Aussage, die weit über den entschiedenen Fall hinausreicht. Weiterlesen

Fristlose Kündigung nach Selbstbeurlaubung (nicht immer) möglich

In dem Verfahren zu der fristlosen Kündigung eines seit 18 Jahren beschäftigten Arbeitnehmers wegen unerlaubter Selbstbeurlaubung hat ein Vorschlag des Arbeitsgerichts Krefeld am 08.09. 2011 zur Einigung der Parteien auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führen können. Die Kündigung wurde in eine Abmahnung umgewandelt. Das Gericht hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die eigenmächtige Selbstbeurlaubung grundsätzlich auch ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen könne. Weiterlesen